Sitzlandkontrolle

Sitzlandkontrolle
Sitzlandkontrolle,
 
Versicherungswesen: das im Rahmen der europäischen Harmonisierung der Versicherungsaufsicht festgelegte Grundprinzip, wonach die Versicherungsunternehmen, die in einem Mitgliedsstaat der EU ihren Sitz haben, von der Aufsichtsbehörde des jeweiligen Sitzlandes zugelassen und beaufsichtigt werden. Voraussetzung der Sitzlandkontrolle sind die Mindestharmonisierung und die gegenseitige Anerkennung der Aufsichtsregeln durch die Mitgliedsstaaten.

Universal-Lexikon. 2012.

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